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evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer
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Thema

Glaube und Angst in Fragmenten

Seit mehr als zwei Jahren toben die Angriffe Russlands gegen die Ukraine. Roman Soloviy, Direktor des ,Eastern European Institute of Theology' in Lviv, erlebt die Aggression hautnah mit und schildert seine Erfahrungen, Empfindungen und Eindrücke; zugleich zeigt er auf, vor welchen Aufgaben und Herausforderungen die Kirchen in der Ukraine seit Kriegsausbruch stehen.

Standpunkt

Pfarrer Eckehard Möller
Person und Position

Das Recht der freien Wortverkündigung ist ein hohes Gut. Predigerinnen und Prediger wissen das zu schätzen. Niemand darf uns das so einfach absprechen. Und wir geben uns in unsere Verkündigung mit unserer gesamten Person hinein, sind sichtbar und öffentlich lesbar wie kaum jemand anderes.

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Meldungen

Konferenz der Pfarrvertretungen
Beschlüsse der Konferenz der Pfarrvertretungen zu Dienstumfang und Versetzungsvoraussetzungen und -verfahren

Hofgeismar. Die Konferenz der Pfarrvertretungen hat auf Ihrer Sitzung am 24.9.2023 in Hofgeismar folgende Beschlüsse zu Art und Umfang des Dienstes sowie zu Versetzungsvoraussetzungen und -verfahren gefasst, die wir im Folgenden dokumentieren.

1. Votum zu der Regel zu Art und Umfang des Dienstes (§ 25 PfDG.EKD)

»Die Dienstrechtliche Kommission der EKD hat in ihrer Klausurtagung am 26.05.2023 vorgeschlagen, in § 25 PfDG.EKD („Wahrnehmung des geordneten kirchlichen Dienstes“) einen neuen Absatz 2 a einzufügen, der lauten soll:

§ 25 Abs. 2a PfDG.EKD ()

1 Der pfarramtliche Dienst muss unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wahrgenommen werden können. 

2 Dazu erlassen die Evangelische Kirche in Deutschland, die Gliedkirchen und die gliedkirchlichen Zusammenschlüsse Regelungen zu Ordnung, Umfang und Planbarkeit des Dienstes, der gerechten Arbeitsverteilung im Team und der notwendigen Priorisierung der Aufgaben.

Der Verband evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland e.V. hält diese Änderung nicht für ausreichend und fordert unter Bezugnahme auf das Votum des Verbands zur Arbeitszeit im Pfarrdienst vom 25.09.2022 nachstehende Ergänzung des Änderungsvorschlags für

§ 25 Abs. 2a PfDG.EKD:

1 Der pfarramtliche Dienst muss unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wahrgenommen werden können. 

2 Dazu erlassen die Evangelische Kirche in Deutschland, die Gliedkirchen und die gliedkirchlichen Zusammenschlüsse Regelungen zu Ordnung, Umfang und Planbarkeit des Dienstes, der gerechten Arbeitsverteilung im Team und der notwendigen Priorisierung der Aufgaben. 

3 Die Regelungen für die Beamtinnen und Beamten des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes sind zu berücksichtigen.«

2. Votum zu Versetzungsvoraussetzungen und -verfahren (von § 80 PfDG.EKD):

»Ergänzung von § 80 PfDG.EKD (Versetzungsvoraussetzungen und -verfahren)

Die Pfarrvertretungen und Pfarrvereine der Gliedkirchen der EKD begleiten regelmäßig Pfarrerinnen und Pfarrer in Verfahren zur Versetzung aufgrund einer nachhaltigen Störung in der Ausübung des Dienstes nach §§ 79 und 80 PfDG.EKD. Diese Verfahren greifen – unabhängig von der Frage nach der Verantwortung für eine nachhaltige Störung – massiv in das Dienstverhältnis und die Lebensumstände der betroffenen Pfarrperson ein. Die Pfarrvertretungen haben festgestellt, dass die Durchführung dieser Verfahren
in den Landeskirchen sehr unterschiedlich gehandhabt wird.
Aufgrund der Bedeutung von Versetzungsverfahren hält der Verband evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland e.V. es für erforderlich, dass die Gliedkirchen verbindliche Ausführungsbestimmungen für diese Verfahren erlassen. Der Verband evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland fordert daher die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) auf, in § 80 PfDG.EKD einen Absatz 3 (neu) einzufügen:

„Für die erforderliche Erhebung nach Abs. 2 erlassen die Gliedkirchen und gliedkirchlichen Zusammenschlüsse Ausführungsbestimmungen.“

Der Verband erwartet, dass verbindliche Ausführungsbestimmungen dazu führen, dass die Leitungsorgane sich vor Einleitung eines Versetzungsverfahrens um Konfliktlösungsstrategien bemühen. Sollte ein Versetzungsverfahren unvermeidlich sein, ist es wichtig, dass es transparent und »auf Augenhöhe« durchgeführt wird. Dabei sollen auch eine Analyse der Gründe und Umstände, die zu einem Konflikt geführt haben, durchgeführt und Maßnahmen zur künftigen Verhinderung von ähnlichen Konflikten in den Blick genommen werden. Die Pfarrvertretungen beobachten vielfach, dass Konflikte nicht einfach mit einer Versetzung der Pfarrperson verschwinden.
Daher müssen sie im Sinne einer zumutbaren Wiederbesetzung der Stelle bearbeitet werden.«
 

Aus den Gremien

Konferenz der Pfarrvertretungen
Beschlüsse der Konferenz der Pfarrvertretungen zu Dienstumfang und Versetzungsvoraussetzungen und -verfahren

Hofgeismar. Die Konferenz der Pfarrvertretungen hat auf Ihrer Sitzung am 24.9.2023 in Hofgeismar folgende Beschlüsse zu Art und Umfang des Dienstes sowie zu Versetzungsvoraussetzungen und -verfahren gefasst, die wir im Folgenden dokumentieren.

1. Votum zu der Regel zu Art und Umfang des Dienstes (§ 25 PfDG.EKD)

»Die Dienstrechtliche Kommission der EKD hat in ihrer Klausurtagung am 26.05.2023 vorgeschlagen, in § 25 PfDG.EKD („Wahrnehmung des geordneten kirchlichen Dienstes“) einen neuen Absatz 2 a einzufügen, der lauten soll:

§ 25 Abs. 2a PfDG.EKD ()

1 Der pfarramtliche Dienst muss unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wahrgenommen werden können. 

2 Dazu erlassen die Evangelische Kirche in Deutschland, die Gliedkirchen und die gliedkirchlichen Zusammenschlüsse Regelungen zu Ordnung, Umfang und Planbarkeit des Dienstes, der gerechten Arbeitsverteilung im Team und der notwendigen Priorisierung der Aufgaben.

Der Verband evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland e.V. hält diese Änderung nicht für ausreichend und fordert unter Bezugnahme auf das Votum des Verbands zur Arbeitszeit im Pfarrdienst vom 25.09.2022 nachstehende Ergänzung des Änderungsvorschlags für

§ 25 Abs. 2a PfDG.EKD:

1 Der pfarramtliche Dienst muss unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wahrgenommen werden können. 

2 Dazu erlassen die Evangelische Kirche in Deutschland, die Gliedkirchen und die gliedkirchlichen Zusammenschlüsse Regelungen zu Ordnung, Umfang und Planbarkeit des Dienstes, der gerechten Arbeitsverteilung im Team und der notwendigen Priorisierung der Aufgaben. 

3 Die Regelungen für die Beamtinnen und Beamten des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes sind zu berücksichtigen.«

2. Votum zu Versetzungsvoraussetzungen und -verfahren (von § 80 PfDG.EKD):

»Ergänzung von § 80 PfDG.EKD (Versetzungsvoraussetzungen und -verfahren)

Die Pfarrvertretungen und Pfarrvereine der Gliedkirchen der EKD begleiten regelmäßig Pfarrerinnen und Pfarrer in Verfahren zur Versetzung aufgrund einer nachhaltigen Störung in der Ausübung des Dienstes nach §§ 79 und 80 PfDG.EKD. Diese Verfahren greifen – unabhängig von der Frage nach der Verantwortung für eine nachhaltige Störung – massiv in das Dienstverhältnis und die Lebensumstände der betroffenen Pfarrperson ein. Die Pfarrvertretungen haben festgestellt, dass die Durchführung dieser Verfahren
in den Landeskirchen sehr unterschiedlich gehandhabt wird.
Aufgrund der Bedeutung von Versetzungsverfahren hält der Verband evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland e.V. es für erforderlich, dass die Gliedkirchen verbindliche Ausführungsbestimmungen für diese Verfahren erlassen. Der Verband evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland fordert daher die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) auf, in § 80 PfDG.EKD einen Absatz 3 (neu) einzufügen:

„Für die erforderliche Erhebung nach Abs. 2 erlassen die Gliedkirchen und gliedkirchlichen Zusammenschlüsse Ausführungsbestimmungen.“

Der Verband erwartet, dass verbindliche Ausführungsbestimmungen dazu führen, dass die Leitungsorgane sich vor Einleitung eines Versetzungsverfahrens um Konfliktlösungsstrategien bemühen. Sollte ein Versetzungsverfahren unvermeidlich sein, ist es wichtig, dass es transparent und »auf Augenhöhe« durchgeführt wird. Dabei sollen auch eine Analyse der Gründe und Umstände, die zu einem Konflikt geführt haben, durchgeführt und Maßnahmen zur künftigen Verhinderung von ähnlichen Konflikten in den Blick genommen werden. Die Pfarrvertretungen beobachten vielfach, dass Konflikte nicht einfach mit einer Versetzung der Pfarrperson verschwinden.
Daher müssen sie im Sinne einer zumutbaren Wiederbesetzung der Stelle bearbeitet werden.«
 

Video-Tipp

Deichkind - In der Natur
von Pastor Martin Schulz

Grandios dieser Clip und der Text!

Der gebürtige Bayer David Mayonga alias Roger Reckless paddelt als Stand-up Paddler auf dem weiten Meer. Er trägt Hut mit Gamsbart, Lederhose mit Edelweiß bestickten Hosenträgern. Dazu jodelt er. Das ist herzergreifend schön. Aber Bayer und Stand-up Paddler das beides passt nicht zusammen. 

Dann geht es mit Deichkind mit einem Roboterhund in den Wald. Jetzt kommt es – die Natur ist überhaupt nicht zivilisiert und kultiviert. Alles verursacht dort Unwohlsein. Eine Auswahl aus dem Text: Alles ist Murks – Hier kennt dich keine Sau - Die Blicke von den Tieren sind zu passiv aggressiv – Alles voll Gekrabbel und Gestrüpp – In der Natur wirst du langsam verrückt – Da gehst du ein lang und krepiert du irgendwann - … Die Natur ist problematisch, weil anders, fremd, nicht anschließbar an zivilisatorisch erwartbare Standards. 

David Mayonga taucht mit dem Kopf aus einem Gewässer auf und jodelt leise. Der Schluss erinnert an den „Planet der Affen“: Ein Reiter galoppiert auf einem Pferd den Strand entlang. Er sitzt ab und fällt vor einem senkrecht stehenden marmornen Tisch auf die Knie. Dieser Tisch ist dem Tisch von Wladimir Putin nachempfunden, an dem er in Moskau seine Gäste empfängt. Der Tisch ist auf Distanz angelegt.

Spirituelle Ratgeber empfehlen die Natur: Sie soll alle zivilisatorischen Krankheiten wieder richten. Sie soll ein harmonisches, lebensförderliches Maß vermitteln, den Geist beruhigen und wecken. Aber mit der Natur ist schwierig. Die Natur als das Andere ist eigenständig und überrascht und fügt sich nicht an zivilisatorische Bedürfnisse.  Und manchmal folgt man seiner Natur, was nicht immer gut, sondern auch böse enden kann.